Webcast: Wichtige Neuerungen durch die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA)
Webcast: Wichtige Neuerungen durch die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA)
 
Eventort
Online
 
 

Am 11. Mai 2024 ist die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) der EU in Kraft getreten. Durch den Erlass einer Verordnung sind die europäischen Vorgaben unmittelbar in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung bestimmter Vorlauffristen anzuwenden und somit für Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Verkehr, Energie-, Wasserversorgung sowie der Wohnungswirtschaft und natürlich der Telekommunikationsbranche relevant.

Das Gigabitbüro des Bundes möchte zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Interessierte über die neue Gigabit-Infrastrukturverordnung informieren. Zu diesem Zweck werden Experten und Expertinnen vom Referat „Europäische Politik für digitale Infrastrukturen, ITU“ des BMDV die wichtigsten Neuerungen und Vorgaben durch die Gigabit-Infrastrukturverordnung erläutern. Nach dem Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentinnen und Referenten zu richten.    

Geplante Agenda
  1. Begrüßung und Einführung, Gigabitbüro des Bundes
  2. Wichtige Neuerungen durch die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA), BMDV
    1. Allgemeines
    2. Maßnahmen und Vorgaben
    3. Anwendbarkeit
  3. Q&A und Wrap-Up

Zum Hintergrund
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung ersetzt die Kostensenkungsrichtlinie (Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation). Neben Vorgaben zum synergetischen Gigabitausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) durch bessere Nutzung von bestehender Infrastruktur, optimierte Planung und Koordinierung von Bauarbeiten umfasst die Verordnung auch Maßnahmen zu den Themen Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Inhouse-Verkabelung, Transparenz sowie Streitschlichtung.

Zielgruppe dieses Termins sind Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand (Kommunen, Landkreise inkl. GigabitkoordinatorInnen, kommunale Spitzenverbände, kommunale Versorgungsträger inkl. Stadtwerke, Verband kommunaler Unternehmen, Bund- und Ländervertreter), der Wohnungswirtschaft, der Telekommunikationsbranche und weiterer Infrastrukturnetzbetreiber
 




 
 
 
 
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